Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Allerdings ergeben sich für Sie als Selbstzahler*in auch Vorteile:
Weder Ihre Krankenkasse, noch eine andere Institution oder Person erfährt von Ihrem Anliegen und Sie haben später keine Nachteile (beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung)
Antrag und Gutachten zur Kostenübernahme fallen weg. Sie müssen also nicht erst nachweisen "krank" zu sein, um Unterstützung zu bekommen.
Es entstehen für Sie keine monatelangen Wartezeiten. In der Regel ist eine Terminvergabe innerhalb von 2-3 Wochen möglich.
Es gibt keine Vorgaben bezüglich Inhalt, Dauer und Therapieverfahren. Das entscheiden alleine Sie.
Kosten:
Systemische Einzeltherapie: 80,- € pro Stunde (60 Min)
Paar- und Familientherapie: 90,- € pro Stunde (60 Min)
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